SchülerFerienTicket - mehr Ferien fürs Geld: nur 27,- Euro
Für nur 27,- Euro vom 10. Juli bis 22. August 2010 mobil sein in Bussen, Bahnen und im Nahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern!
Mehr Ferien fürs Geld
Für nur 27,- Euro vom 10, Juli bis 22. August 2010 mobil sein in Bussen, Bahnen und im Nahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern!
| Was kostet der Spaß? | 27,- Euro |
| Wann ist das Ticket gültig? | 10. Juli 2010, 0 Uhr bis 22. August 2010, 24 Uhr |
| Wer darf mit dem Ticket on tour gehen? | - Das SchülerFerienTicket 2010 können alle Schüler und Schulabgänger 2010 von allgemeinbildenden Schulen (Sonder-, Grund-, Haupt-, Gesamt- und Realschulen, Gymnasien und diesen Schulen gleichgestellte Privatschulen) bis einschließlich Klassenstufe 13 erwerben. - Das Angebot kann nicht von Auszubildenden oder Studierende genutzt werden. |
| Wo gibt‘s das Ticket zu kaufen? | Das Ticket wird bei der Deutschen Bahn AG in den Reisezentren, ausgewählten Agenturen und in allen mit Kundenbetreuern besetzten Zügen der DB Regio AG in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Fahrzeugen der Busunternehmen und an den Verkaufsstellen der Stadtverkehre sowie bei der UBB, der OLA, der ODEG, der Molli und der RüBB angeboten. |
| Wohin können Sie mit dem Ticket fahren? | Das SchülerFerienTicket gilt auf allen Kursbuchstrecken der DB AG in den Zügen der DB Regio AG und auf allen öffentlichen Linien der Regionalbusse und der Stadtverkehre sowie in den Zügen der Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH Zweigniederlassung Rügensche Bäderbahn (RüBB), der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli GmbH (Molli), der Ostseeland Verkehr GmbH (OLA), der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) in Mecklenburg-Vorpommern. |
| In welcher Klasse gilt das Ticket? | • In allen Zügen des Nahverkehrs in der 2. Klasse. • Der Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. • Das SchülerFerienTicket gilt nicht in den IC-Zügen in Mecklenburg-Vorpommern, die für Nahverkehrstickets zugelassen wurden. |
- Das SchülerFerienTicket 2010ist nicht übertragbar. Das SchülerFerienTicket ist vom Inhaber mit Vor- und Familiennamen zu unterschreiben. Auf Verlangen des Kontrollpersonals ist für Schüler ab 14 Jahre der Nachweis der Berechtigung – z. B. Schüler- bzw. Kinderausweis, der Berechtigungsausweis des Verkehrsverbundes Warnow oder der Verkehrsgemeinschaften oder ein anderer geeigneter Nachweis – vorzulegen.
- Das SchülerFerienTicket berechtigt nicht zur Mitnahme eines Fahrrades.
- Die Mitnahme von Fahrrädern ist nur zu den Tarifbestimmungen des jeweils benutzen Verkehrsmittels zugelassen.
- Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet kein Anspruch auf Erstattung.
- Für verloren gegangene Schülerferientickets wird kein Ersatz geleistet.
- Weitere Fahrpreisermäßigungen (z. B. Fahrkarten auf BahnCard) werden nicht gewährt.
Flyer
gleich ausdrucken! (PDF, 1.21MB) In unserem Flyer finden Sie alle Informationen zum Schüler-Ferien-Ticket sowie Gutscheine und besondere Ermäßigungen
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